sonstige Versicherungen

Hausratversicherung muss keine Kosten für eine Datenrettung tragen

vom 19.09.2008, aus Kategorie: sonstige Versicherungen

Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 25.08.2004 (Az. 5 S 106/04) entschieden, dass die Kosten, welche anfallen, um die Daten auf einer beschädigten Festplatte zu retten, nicht unter den Hausratversicherungsschutz fallen und daher vom Versicherer nicht zu erstatten sind.

Dieser Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Durch einen Blitzschlag kam es zu einer Überspannung in einem PC des Klägers, was dazu führte, dass dessen Festplatte beschädigt wurde. Für die Rettung der darauf gespeicherten Daten durch eine spezialisierte Firma entstanden dem Kläger erhebliche...

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Kaskoversicherung und PKW-Diebstahl

vom 19.09.2008, aus Kategorie: sonstige Versicherungen

Die Kaskoversicherung muss den Schaden nicht ersetzen, der dadurch entsteht, dass der Versicherungsnehmer den Diebstahl seines PKW ermöglicht, indem er diesen auf dem frei befahrbaren Gelände einer Reparaturwerkstatt abstellt und den Fahrzeugschlüssel in den Außenbriefkasten der Werkstatt einwirft.

Das Oberlandesgericht Celle entschied mit Urteil vom 09.06.2005 (Az. 8 U 182/04), dass der Versicherungsnehmer in diesem Fall grob fahrlässig den fremden Zugriff auf seinen PKW Porsche dadurch ermöglichte, indem er ihn auf dem frei einseh- und befahrbaren Betriebsgelände der Werkstatt parkte...

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Kein Versicherungsschutz bei Verschweigen von Vorerkrankungen

vom 19.09.2008, aus Kategorie: sonstige Versicherungen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 07.04.2005 (Az. 12 U 391/04) entschieden, dass ein Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz verliert, wenn er bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Vorerkrankungen verschweigt.

Die Klägerin hatte im Antragsformular des beklagten Versicherers unter anderem nicht angegeben, dass sie an einem leichten Herzklappenfehler leide. Stattdessen gab sie in diesem Formular lediglich ausgeheilte Verspannungen im Nackenbereich und Vorsorgeuntersuchungen an.

Das Gericht entschied daraufhin, dass der Klägerin kein Anspruch...

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Lebensversicherung

Lebensversicherungen können ganz unterschiedlich ausgestaltet sein. In die Kategorie der Todesfallversicherungen fallen beispielsweise die Risikolebensversicherung und die Sterbegeldversicherung. Bei einer Risikolebensversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die Versicherungsleistung an den Bezugsberechtigten (Bezugsrecht / Bezugsberechtigung) auszubezahlen, wenn die versicherte Person innerhalb der Vertragslaufzeit verstirbt (Versicherungsfall). Inhalt einer Sterbegeldversicherung ist demgegenüber ein lebenslanger Todesfallschutz.

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