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Zeckenbiss ist kein Unfall
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vom 19.09.2008, aus der Kategorie: Kranken- / Unfallversicherung
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Für den durch einen Zeckenbiss verursachten gesundheitlichen Schaden muss die Unfallversicherung nicht aufkommen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln in einem Beschluss (Az. 20 U 218/07) und gab damit einem Versicherer Recht, dessen Versicherungsnehmerin nach einem Zeckenbiss an Borreliose (eine durch ein Bakterium hervorgerufene Infektionskrankheit) erkrankt war.
Grundlage dieser Entscheidung waren die Versicherungsbedingungen des Versicherers, nach denen für durch Infektionen hervorgerufene Schäden kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Krankheitserreger nicht durch einen Unfall in den Körper des Versicherungsnehmers gelangt ist. Ein Zeckenbiss stellt nach Auffassung des Oberlandesgerichtes Köln jedoch keinen Unfall in diesem Sinne dar, weshalb der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist.
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Bei Abschluss eines Unfallversicherungsvertrages kann der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer eine sog. Progressionsstaffel vereinbaren. Dies hat zur Folge, dass der Versicherungsnehmer zwar eine erhöhte Prämie zu bezahlen hat, aber nach einem Unfall mit bleibenden körperlichen Schäden mit einer höheren Entschädigung durch den Versicherer (der Invaliditätsleistung) rechnen kann.
Regelmäßig wirkt sich die Vereinbarung einer Progressionsstaffel aber nur bei sehr hohen Invaliditätsgraden aus.
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