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Zeckenbiss ist kein Unfall
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vom 19.09.2008, aus der Kategorie: Kranken- / Unfallversicherung
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Für den durch einen Zeckenbiss verursachten gesundheitlichen Schaden muss die Unfallversicherung nicht aufkommen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln in einem Beschluss (Az. 20 U 218/07) und gab damit einem Versicherer Recht, dessen Versicherungsnehmerin nach einem Zeckenbiss an Borreliose (eine durch ein Bakterium hervorgerufene Infektionskrankheit) erkrankt war.
Grundlage dieser Entscheidung waren die Versicherungsbedingungen des Versicherers, nach denen für durch Infektionen hervorgerufene Schäden kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Krankheitserreger nicht durch einen Unfall in den Körper des Versicherungsnehmers gelangt ist. Ein Zeckenbiss stellt nach Auffassung des Oberlandesgerichtes Köln jedoch keinen Unfall in diesem Sinne dar, weshalb der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist.
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Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) war ursprünglich die Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen in Deutschland, bevor es im Jahre 2002 in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) integriert wurde. Daher fällt die Aufsicht über die Versicherungsunternehmen jetzt in den Aufgabenbereich der BaFin. Rechtsgrundlage hierfür bildet das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
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