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OLG München: DAS Rechtsschutzversicherung muss Kapitalanlageprozess decken – Ausschluss greift nicht ein
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vom 19.10.2011, aus der Kategorie: Rechtsschutzversicherung
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Auch viele andere Rechtsschutzversicherungen betroffen.
Ungefähr ab dem Jahr 2000 haben
Rechtsschutzversicherungen in ihre Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen Klauseln
aufgenommen, nach denen kein Rechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang
mit Kapitalanlagen besteht. Dies ist für zahlreiche Anleger, die durch
fehlerhafte Kapitalanlagenberatungen einen Schaden erlitten haben, von
erheblichem Nachteil, weil die Kosten einer Rechtsverfolgung in diesem Bereich
in der Regel sehr hoch sind. In einem von der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen geführten Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht München
der D. A. S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine-Rechtsschutzversicherung-AG
mit einem spektakulären Urteil vom 22.09.2011 untersagt, sich auf den folgenden
Risikoausschluss zu berufen:
"Rechtsschutz besteht nicht für die
Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der
Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien,
Investmentanteilen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche
die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z.B.
Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)."
Zur Begründung führt das Gericht aus, dass weder
der Begriff "Effekten" noch die Formulierung "auf welche die
Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind" eindeutig seien. Es bestehe
dadurch die Gefahr, dass ein Versicherungsnehmer wegen der Undeutlichkeit der
Klausel seinen Anspruch auf Rechtsschutz nicht geltend mache oder durchsetze.
Die Klausel ist damit nach den Feststellungen des
Gerichts unwirksam. Sie ist von einer ganzen Reihe von
Rechtschutzversicherungsunternehmen gleich oder ähnlich in den allgemeinen
Versicherungsbedingungen verwendet worden.
Geschädigte Anleger, die wegen eines solchen
Risikoausschlusses bisher davon abgesehen haben, Schadensersatzansprüche wegen
fehlerhafter Kapitalanlagenberatung verfolgen zu lassen, sollten sich jetzt
bald an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, da auf diesem
Rechtsgebiet kurze Verjährungsfristen herrschen.
LIPPKE Rechtsanwälte
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In der Sterbetafel werden statistische Werte verarbeitet, die beispielsweise einen Rückschluss darauf zulassen, wie hoch die durchschnittliche Lebenserwartung Neugeborener ist. Darüber hinaus lässt sich anhand dieser Statistik auch die durchschnittliche Lebenserwartung für jedes Lebensalter berechnen. Damit stellt die Sterbetafel eine wichtige Berechnungsgrundlage für die Versicherer dar.
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