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Unter den Begriff des Versicherungsvermittlers fallen sowohl Versicherungsvertreter als auch Versicherungsmakler. Versicherungsvertreter sind Personen, die von einem Versicherer damit betraut sind, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Als Versicherungsmakler bezeichnet man demgegenüber Personen, die gewerbsmäßig für ihre Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernehmen, ohne von einem Versicherer oder Versicherungsvertreter damit betraut worden zu sein.
Den Versicherungsvermittler treffen umfassende Aufklärungspflichten und Beratungspflichten, deren Verletzung ihn gegebenenfalls zum Schadensersatz verpflichten.
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