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Verbraucher, die Verträge über kapitalbildende Lebensversicherungen zwischen Juli 1994 und Mai 2001 abgeschlossen haben, können nach Kündigung dieser Verträge einen höheren Rückkaufswert als bisher beanspruchen.
Der BGH hat in drei Urteilen vom 12.10.2005 (BGH IV ZR 162/03; IV ZR 177/03; IV ZR 245/03) entschieden, dass die vertraglichen Regelungen, welche der Bemessung des Rückkaufswertes zugrunde liegen, unwirksam sind. Gleichzeitig hat das Gericht Grundsätze bestimmt, wie der Rückkaufswert durch die Versicherer nunmehr zu berechnen ist, was im Ergebnis dazu führt, dass Verbraucher...
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Die im Rahmen eines Versicherungsvertrages vereinbarte regelmäßige Erhöhung der Prämie wird als Dynamik bezeichnet.
Beispielsweise kann während der Laufzeit einer Lebensversicherung der Fall eintreten, dass sich der Bedarf des Versicherungsnehmers an Altersversorgung wesentlich ändert. Deshalb räumt der Versicherer dem Versicherungsnehmer in den Versicherungsbedingungen oft die Möglichkeit ein, durch eine Vertragsänderung die zu zahlende Prämie und damit die mögliche Ablaufleistung zu erhöhen.
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