|
Impressum
|
| Anschrift: |
Anwaltskanzlei Lippke
Kai Malte Lippke
Könneritzstrasse 53
04229 Leipzig
|
| Telefon: |
+49 (0) 341 / 480 70 - 66 / 67 |
| Telefax: |
+49 (0) 341 / 480 70 - 68 |
| E-Mail: |
info@versicherungsrecht-leipzig.net |
Verantwortlich
für den Inhalt:
USt-IdNr.: |
Kai Malte Lippke (Anschrift wie oben)
DE184568839 |
Berufsrechtliche Angaben:
Herr Rechtsanwalt Kai Malte Lippke ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen. Des Weiteren ist er Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen.
Grundlage der Tätigkeit des Herrn Rechtsanwalt Kai Malte Lippke sind die folgenden Vorschriften:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Den Volltext dieser Vorschriften finden Sie hier. |
Datenschutz:
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.
Haftungsausschluss:
Die bereitgestellten Informationen auf dieser Web Site wurden sorgfältig geprüft und werden regelmäßig aktualisiert. Jedoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität dargestellt sind. Dies gilt insbesondere für alle Verbindungen ("Links") zu anderen Web Sites, auf die direkt oder indirekt verwiesen wird. Wir machen uns die Inhalte, auf die unser Link-Angebot verweist, nicht zu eigen. Bitte beachten Sie, dass die Inhalte der von uns verlinkten Seiten nicht in unserem Verantwortungsbereich stehen. Alle Angaben können ohne vorherige Ankündigung ergänzt, entfernt oder geändert werden.
|
|
|
Auch die aus dem Versicherungsvertrag folgenden Ansprüche unterliegen der Verjährung. Das bedeutet, dass der Versicherer nach Ablauf der maßgeblichen Verjährungsfrist berechtigt ist, die Leistung zu verweigern.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in seiner alten Fassung verjährten Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag innerhalb von zwei Jahren. Ansprüche aus einer Lebensversicherung verjährten innerhalb von fünf Jahren, wobei die Frist jeweils zum Ende des Jahres begann, in dem der Anspruch erstmals geltend gemacht werden konnte.
[ mehr lesen ]
|
|